kid37, Freitag, 26. Juli 2013, 02:00
[Thema: ...in der Stadt]
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Veröffentlichung - Anzeige + Knast !!!
kid37,
Freitag, 26. Juli 2013, 02:00
+ facebook + twitter
kreuzbube,
Freitag, 26. Juli 2013, 11:03
Genau so laut und dramatisch wird der wohl auch mit dem Rad unterwegs sein.
Videomaterial, so aussagekräftig, wie "zwischen 09:00 und 11:00".
monnemer,
Freitag, 26. Juli 2013, 13:32
Vielleicht erreicht er ja seinen Zweck, dann ist's doch ganz egal, ob es leere Drohungen waren. Vermutlich aber wird der Junkie mit akutem Suchtdruck das Rad längst für 20.- , 30.-, vielleicht sogar 40.-EUR vertickt haben.
Ich hätte auch nichts dagegen, denjenigen vom Rad zu ziehen, der das MTB meiner Frau geklaut hat.
kreuzbube,
Freitag, 26. Juli 2013, 14:09
Mir scheint das etwas umständlich, wenn er das Videomaterial wirklich hätte, daher tippe ich auf eine List.
hr.gross,
Samstag, 27. Juli 2013, 12:36
Er (?) droht mit Paragrafen und Justiz, kündigt aber zugleich an, sich selber strafbar machen zu wollen, in dem er Bilder "nächste Woche in einem Flyer veröffentlicht". Das alles in diesem schrillen Ton... na ja. Der Ärger treibt es raus.
kid37,
Samstag, 27. Juli 2013, 13:50
Welcher Dieb rennt schon zur Polizei, weil man Fotos von ihm veröffentlicht hat...
kreuzbube,
Samstag, 27. Juli 2013, 16:27
Hätte er mal geschrieben: "Ich weiß, daß Du eine Katze hast! *droh"
prieditis,
Montag, 29. Juli 2013, 13:16
das Veröffentlichen von Überwachungsbildern wäre wohl rechtlich unproblematisch, wenn sie denn den Täter zeigen.
geben wird es sie nur leider nicht.
vl42,
Montag, 29. Juli 2013, 23:01
Vielleicht klaut der Fahrraddieb so oft, dass er Garagen und Abstellräume für seinen höchstpersönlichen und damit gegen Bildaufnahmen geschützten Lebensbereich hält.
kreuzbube,
Dienstag, 30. Juli 2013, 12:09
@v42: Das ist nicht korrekt. Selbstjustiz - zudem unter Verletzung von anderen Rechten (in diesem Fall: Persönlichkeitsrecht) - ist in diesem Land nicht erlaubt. Zugleich muß die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Nicht einmal die Polizei dürfte in diesem Fall so ermitteln ("Wer kennt diesen Mann/Frau?"). Erst nach Ausschöpfen aller anderen Methoden.
kid37,
Samstag, 3. August 2013, 13:11
@kid37: vl42 hat wohl einen Blick in das Strafgesetzbuch, dort den § 201 a StGB geworfen und festgestellt, was da nicht drin steht.
Ansonsten ist das ein lustiger Gedanke: Man bekommt das Rad geklaut, geht zur Polizei und erwartet, dass die das interessiert oder dass die garermitteln irgendetwas tun...
Fahndungsfotos der Polizei gibt's heutzutage auf facebook.
kreuzbube,
Samstag, 3. August 2013, 20:24
Aufklärungsquote der Hamburger Polizei bei Fahrraddiebstählen: 3,6 Prozent :-(
kreuzbube,
Montag, 5. August 2013, 20:52
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