<< Raufschalten

Yes!
U-Bahn-Biker?
nervige Bahnhof-durchquerer. yepp.
Zszszs. Das verbietet aber die DB-Hausordnung!

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"Fahrradstraße" mit Kfz frei verstehe ich nicht. Haben da Rad- und Autofahrer andere Rechte als sonst?

Interessante Frage!
Es scheint, dass in diesem Fall die Radfahrer Vorrang haben und Autofahrer sich an die Radfahrer anpassen müssen. Radfahrer dürfen zum Beispiel nebeneinander fahren.
Ebenso verhält es sich wohl mit Gehwegen, die mit dem Zeichen "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind.

Quelle: http://www.ottobrunn.de/Dox.aspx?docid={F0BEB8A6-749B-4337-B3A8-B6D02B69AF7E}
Danke! Das erklärt es ja recht genau. Ob das jemand weiß? Dass Radfahrer Rechtsfahrgebot haben und nebeneinander fahren dürfen erscheint mir etwas widersprüchlich.
Und ich dachte frei von KFZ.
Ja so dreht ein fehlender "-" die Bedeutung um 180 Grad.

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Das ist ja klasse!

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Sacré bleu!
In früheren Jahren waren diese Drahtesel immer schrillbunt. Heuer zum 40jährigen Bestehen der kleinen Verbundgemeinde grasen alle in Blau.

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Zughüllen passend zu Sattel.


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Sehr bedauerlich, dass es die Gabel nur noch in weiß gibt :-(


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